XML-Feed
|
§ 362 BGB Erlöschen durch Leistung § 363 BGB Beweislast bei Annahme als Erfüllung § 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt § 365 BGB Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt § 366 BGB Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen § 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten § 368 BGB Quittung § 369 BGB Kosten der Quittung § 371 BGB Rückgabe des Schuldscheins
|
Stand 2025-04-28

|