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Titel 3 - Rechtsfolgen der VerjährungAnsprüchen § 214 BGB Wirkung der Verjährung § 215 BGB Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung § 216 BGB Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen § 217 BGB Verjährung von Nebenleistungen § 218 BGB Unwirksamkeit des Rücktritts
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Stand 2026-02-11

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