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 § 202 AktG Voraussetzungen
 § 237 AktG Voraussetzungen
 § 239 AktG Anmeldung der Durchführung
 § 179 AktG Beschluß der Hauptversammlung
 § 179a BGB Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
 Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
 § 238 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung