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Geschäftsunfähig ist:
- wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
- wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach
ein vorübergehender ist.
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Auf diesen Artikel verweisen:
Geschäftsunfähigkeit
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Stand 05.02.18

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