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Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen nach Art. 36 IIb
(recht.zivil.formell)
    

Eine Bescheinigung über Entscheidungen nach Art. 36 IIb kann auf Antrag vom Gericht das die Entscheidung getroffen hat, erstellt werden.

hiermit beantragen wir Namens des Antragstellers die Ausstellung einer Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen für den Beschluss vom *** zum Az. *** des Amtsgerichts *** – Familiengericht. Die Bescheinigung wird für die Anerkennung der Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat benötigt.

Wir bitten darum, die Bescheinigung in der Sprache der Entscheidung und in englischer Sprache auszustellen.

Die Zuständigkeit des AG *** ergibt sich § 48 Abs.1 IntFamRVG. Die Bescheinigung ist gemäß § 48 Abs. 2 S. 2 IntFamRVG ohne Anhörung der Antragsgegnerin auszustellen.

Wir bestätigen, dass gegen die Ausstellung dieser Bescheinigung keine Rechtsbehelfe möglich sind.

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