logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
bad/good leaver
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

En Gesellschafter (Gründer oder Mitarbeiter), die ein Unternehmen unter negativ bewerteten Umständen verlässt. Im Gegensatz zum "Good Leaver", der das Unternehmen aus nicht-vorwerfbaren Gründen verlässt,

Der Bad Leaver verliert aufgrund entsprechender vertraglichen Regelungen oft seine Beteiligung am Unternehmen oder erhält einen stark reduzierten Wert dafür, was als finanzielle Strafe dienen soll.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise