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Altersehe, Unternehmerehe,Versorgungsehe, Doppelverdienerehe (Karriereehe), Alleinverdienerehe (Hausfrauenehe / Hausmannsehe).
In einer Unternehmerehe kann es wichtig sein, den Zugewinnausgleich auszuschließen, um das Unternehmensvermögen zu schützen. Die Vereinbarung von Gütertrennung ist in solchen Fällen häufig anzutreffen und rechtlich unproblematisch, da das Güterrecht nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts gehört.
Bei einer Doppelverdienerehe, in der beide Ehegatten berufstätig sind, kann es sinnvoll sein, den Zugewinnausgleich zu modifizieren oder auszuschließen, um den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Hierbei ist die vertragliche Disposition der Scheidungsfolgen möglich.
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