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bgbat:510: BGB allgemeiner Teil Welche Arten der Vollmacht kann im Hinblick auf den Umfang der Vollmacht unterscheiden? Gibt es auch Fälle in denen das Gesetz den Umfang vorschreibt?
Welche Arten der Vollmacht kann im Hinblick auf den Umfang der Vollmacht unterscheiden? Gibt es auch Fälle in denen das Gesetz den Umfang vorschreibt?
Hinsichtlich des Umfangs kann man bei der Vollmacht verschiedene Arten unterscheiden: Die Spezialvollmacht, die nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft ermächtigt. Die Gattungsvollmacht, die für eine bestimmmte Gattung (Art) von Geschäften ermächtigt. Die Generalvollmacht, die den Bevollmächtigten zu Rechtshandlungen aller Art bemächtigt. Im Einzelfall ist der Umfang der Volllmacht durch Auslegung zu ermitteln.
Bei der sog. Prokura wird der Umfang der Vollmacht vom Gesetz festgelegt.