Datei: vereinrechtsfaehigkeit wird geändert
Für die Frage der Rechtsfähigkeit des Vereines kommt es allein auf die Eintragung an. Sie wirkt konstitutiv auch wenn wesentliche Eintragungsvoraussetzungen fehlen (RGZ 81, 210; BGH NjW 1983). Bei wesentlichen Mängeln ist aber von Amts wegen ein Löschungsverfahren einzuleiten.