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Datei: stgb155 wird geändert
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gesetz.stgb.bt.abschnitt-9
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
Dem Eid stehen gleich
die den Eid ersetzende Bekräftigung,
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
Stand 2025-03-24