Mit Ständigem Schiedsgerichtshof wird das nach den Haager Friedenskonferenzen errichtete Gericht bezeichnet, dass zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Völkerrechtssubjekten berufen ist. Der Ständige Schiedsgerichtshof hat seinen Sitz im Haag.
Die Richter für den konkreten Rechtsfall werden aus vorher von den Vertragsstaaten aufgestellten Listen, von den am Rechtsstreit beteiligten Staaten ausgewählt. Dabei darf jeder Beteiligter zwei Richter, von denen aber nur einer aus seinem Land kommen darf, auswählen.
Der Ständige Schiedsgerichtshof ist zu unterscheiden vom Internationalen Gerichtshof.