Datei: selbstbestimmungsrecht wird geändert
Das Recht eines Volkes sich zu einem selbständigen Staat zusammenzuschließen und der Grundsatz, dass Gebietsveränderungen nur mit Zustimmung einer Mehrheit des Volks möglich sind.
Das in Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.