Datei: schuldverhaeltnis wird geändert
Schuldverhältnis ist ein durch Gesetz oder Rechtsgeschäft begründetes vermögensrechtliches Rechtsverhältnis zwischen zwei Rechtssubjekten (die dann Gläubiger und Schuldner genannt werden). Es ist damit eine Sonderform des Rechtsverhältnisses.
Beispiel 1: A fährt mit seinem Fahrzeug fahrlässig das Fahrzeug des B an, es entsteht ein Schaden. Dadurch wird u.a. durch § 823 BGB ein Rechtsverhältnis begründet.