Datei: sachenrecht wird geändert
Das Sachenrecht ist der Teil des bürgerlichen Rechts, der sich ausgehend von der Institution des Privateigentums mit den Rechtsverhältnissen an Sachen beschäftigt. Bedeutung hat das Sachenrecht als Grundlage der Vermögens- und Wirtschaftsordnung.
Das Sachenrecht ist überwiegend im 3. Buch des BGB geregelt.