Datei: ruecktrittsrecht wird geändert
Das Rücktrittsrecht vom Vertrag, wie es in den §§ 346ff BGB geregelt ist, berechtigt die Vertragspartei vom Vertrag zurückzutreten. Als Rechtsfolge sind alle empfangenen Leistungen und gezogenen Nutzungen zurückzugewähren.
Ein Rücktrittsrecht kann entweder vertraglich vereinbart sein, oder sich unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Gesetz ergeben.
Beim Kaufvertrag ist ein Rücktritt gemäß §§ 437, 440, 323, 326 Abs. möglich. Daraus ergeben sich folgende Voraussetzungen: