Von einer omissio libera in causa spricht man, wenn der Täter sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand versetzt, so dass er eine ihm gebotene Handlungspflicht nicht erfüllen kann.
Der Zustand der Handlungsunfähigkeit kann sowohl durch Tun:
Beispiel: A ist Schrankenwärter. Während seines Dienstes an Silvester betrinkt er sich bis zum Vollrausch, so dass er die Schranke vor Durchfahrt des planmäßigen ICEs um 24:00 Uhr nicht mehr schließen kann. Aufgrund dessen kommt es auf dem Übergang zu einem Unfall mit einem Toten.
als auch durch Unterlassen (omissio libera in omittendo) herbeigeführt werden:
Beispiel: A der von C als Pfleger beschäftigt wird, unterläßt es vor einem Transatlantikflug des C ein Medikament zu besorgen, dass der C regelmäßig zum Überleben braucht. Als es im Flugzeug zu einem Anfall des C kommt, kann der A ihm kein Medikament geben. Daher stirbt der C.
Die omissio libera in causa ist damit das Äquivalent zur actio in libera causa für Unterlassungsdelikte.