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bgbat:185: BGB allgemeiner Teil Was bedeutet der Begriff "Kennenmüssen" und wo kommt er her?
Was bedeutet der Begriff "Kennenmüssen" und wo kommt er her?
Von Kennenmüssen spricht man gemäß der Legaldefinition in § 122 Abs. 2 BGB, wenn jemandem in Folge von Fahrlässigkeit eine Tatsache unbekannt ist.