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bgbat:770: BGB allgemeiner Teil Gibt es inhaltliche Beschränkungen für Rechtsgeschäfte?
Gibt es inhaltliche Beschränkungen für Rechtsgeschäfte?
Von einer inhaltlichen Beschränkung von Rechtsgeschäften redet man bei den § 134 und § 138 BGB. § 134 BGB erklärt Rechtsgeschäfte die gegen ein gesetzliches Verbot verstossen und § 138 BGB sittenwidrige Rechtsgeschäfte für nichtig.