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Diese Vorzugsanteile gewähren Familienoberhäuptern Vetorechte, Mehrstimmrechte oder Blockaderechte bei Schlüsselsatzungen (z. B. Nachfolge, Fusionen), trotz geringem Kapitalanteil – ideal zur Vermeidung von Patt-Situationen. Sie werden im Gesellschaftsvertrag vereinbart und schützen operative Leitung oder strategische Entscheidungen.