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stpr:390: Strafprozessrecht A leiht sich das Fahrzeug des B für eine Woche aus. Am Abend des 3. Tages fährt er damit auf einer Party, auf er stark trinkt. Mit einem später ermittelten BAK-Wert von 1,0 Promille fährt er das Auto in einen Graben, wobei es stark beschädigt wird. Liegen die Voraussetzungen von § 315c StGB vor?
A leiht sich das Fahrzeug des B für eine Woche aus. Am Abend des 3. Tages fährt er damit auf einer Party, auf er stark trinkt. Mit einem später ermittelten BAK-Wert von 1,0 Promille fährt er das Auto in einen Graben, wobei es stark beschädigt wird. Liegen die Voraussetzungen von § 315c StGB vor?
Eine fremde Sache iSd des § 315c StGB ist nie das Auto, da es als Tatwerkzeug nicht gleichzeitig verletztes Rechtsgut sein kann. Das gilt auch, wenn der Täter das Fahrzeug nur geliehen oder geleast hat.