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Datei: famfg0112 wird geändert
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Datei:
gesetz.famfg.buch-2.abschnitt-1
§ 112 FamFG Familienstreitsachen
Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen:
Unterhaltssachen nach
§ 231 Abs. 1
und Lebenspartnerschaftssachen nach
§ 269 Abs. 1 Nr. 7 und 8
,
Güterrechtssachen nach
§ 261 Abs. 1
und Lebenspartnerschaftssachen nach
§ 269 Abs. 1 Nr. 9
sowie
sonstige Familiensachen nach
§ 266 Abs. 1
und Lebenspartnerschaftssachen nach
§ 269 Abs. 2
.
Stand 2026-02-08