Mit Europarecht im weiteren Sinne bezeichnet man das Recht aller europäischen Organisationen. Neben der europäischen Union sind das z.B. der Europarat oder das europäische Kernforschungszentrum.
Mit Europarecht im engeren Sinn wird dagegen das Recht der europäischen Union bezeichnet.
Der Begriff europäisches Recht hat daneben keine eigene Bedeutung und wird gleichbedeutend mit Europarecht verwandt.