Datei: ersatzaussonderung wird geändert
bgbref:140: materielles Zivilrecht Was kann ein Insolvenzgläubiger tun, der ein Pfandrecht an einer Maschine hat, die vom Schuldner kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberechtigt veräußert wird, wenn der Käufer den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat?
Was kann ein Insolvenzgläubiger tun, der ein Pfandrecht an einer Maschine hat, die vom Schuldner kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberechtigt veräußert wird, wenn der Käufer den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat?
Von Ersatzaussonderung spricht man im Insolvenzrecht, wenn ein Gegenstand, an dem ein Aussonderungsrecht bestanden hat, vom Schuldner oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter unberechtigt veräußert worden ist und der Aussonderungsberechtigte dann gemäß § 48 InsO entweder die Abtretung des Rechts auf Gegenleistung oder die Gegenleistung soweit sie noch unterscheidbar vorhanden ist verlangt.
Für die Absonderung gilt § 48 InsO analog.