Datei: ausweispflicht wird geändert
Gemäß § 1 PAuswG ist jede(r) Deutsche(r) ab seinem 16. Geburtstag verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und auf Verlangen durch zuständige Beamte vorzulegen.
Wer seinen Ausweis auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 PAuswG.