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Mit Annexion (lat. Einverleibung) wird im Völkerrecht die einseitige Erklärung bzw. Handlung eines Staates bezeichnet, mit der er fremdes Staatsgebiet gegen den Willen des fremden Staates in Besitz nimmt. Gegenbegriff: Okkupation.
Beispiel: Seit 1919 gehörte das Sudetenland zum Vielvölkerstaat Tschechoslowakei. Im Herbst 1938 besetzten ca. 24 Divisionen der deutschen Wehrmacht das Sudentenland. Die bestehende Verwaltung wurde durch eine vom Militär eingesetzte Zivilverwaltung ersetzt die ab 20.10.1938 dem der deutschen Regierung unterstehenden Reichskommissar Henlein unterstellt war. Damit war das Sudentenland Teil des deutschen Reichs.