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stpr:380: Strafprozessrecht Ist der Beifahrer ein "anderer Mensch" iSd § 315c StGB?
Ist der Beifahrer ein "anderer Mensch" iSd § 315c StGB?
Der Beifahrer ist ein anderer Mensch iSd § 315c StGB, es sei denn er ist Mittäter. Eine Mittäterschaft ist allerdings beim Führen eines Fahrzeugs kaum vorstellbar.