Datei: altersverifikationssysteme wird geändert
Systeme die den Zugang zu bestimmten Angeboten im Internet Erwachsenen vorbehalten. Insbesondere der JMStV fordert eine solche Zugangskontrolle.
Der Schutz Jugendlicher vor bestimmten Angebote ist im JMStV ist dreistufig angelegt:
Ein Verstoß gegen die Pflicht Altersverifikationssysteme zu nutzen, ist gemäß § 24 JMStV eine Ordnungswidrigkeit. Während Verstöße gegen die Veröffentlichung absolut unzulässiger Angebote je nach betroffener Katalognummer entweder gemäß § 23 JMStV strafbar (so die Verstößge gegen § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und S. 2) oder auch eine Ordnungswidrigkeit (Verstöße gegen die restliche Nummern) sind.