Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung:
Index für
Recht
NetzRecht
Gesetze
Netz
englisch-deutsch
Sonstiges
eLearning
Kategorien
Links
Literatur
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Über Lexexakt
Impressum
LinkPartner
OnlineRechner für:
XML-Feed
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202b StGB Abfangen von Daten
§ 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 202d StGB Datenhehlerei
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse
§ 205 StGB Strafantrag
§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
Stand 2021-03-08