|
Um im Falle der Wiederverheiratung des Überlebenen Gatten das Vermögen des Erstversterbenden dem Erbrecht des neuen Gatten zu entziehen gibt es die Möglichkeit
- der aufschiebend bedingten Vorerbschaft des Überlebenden
- der Anordnung eines Vermächtnis auf den Überrest für Kinder das bei Heirat anfällt.
Werbung:
| |