Selbstverwaltung nennt man das Recht von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter eigener Verantwortung.
Auf diesen Artikel verweisen: Satzung, öffentliches Recht * Autonomie * gemeindliches Einvernehmen, Baurecht * Weisungsaufgaben/Pflichtaufgaben nach Weisung