Mit Pflegegeld wird zum Einen eine Versicherungsleistung aus der Pflegeversicherung bezeichnet, das Personen zusteht, die der köperlichen Pflege bedürfen. Mit dem Pflegegeld soll ein Teil der Kosten für die Pflege abgedeckt werden.
Mit Pflegegeld wird zum anderen die Geldleistung bezeichnet, die Pflegepersonen erhalten die ein Pflegekind zur Pflege aufgenommen haben.
Pflegegeld im Unterhaltsrecht
Unterhaltsrechtlich gilt hier § 13 Abs. 6 SGB XI, demgemäß grundsätzlich das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld bei der Berechnung von Unterhalt außer Betracht bleibt, d.h. sowohl bei dem Berechtigten als auch bei dem Verpflichteten.
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