An Volljährige sind nach Beendigung der Erstausbildung besonders hohe Maßstäbe hinsichtlich der Erfüllung der Erwerbsobliegenheit anzulegen. Sie müssen jede Arbeitsstelle - auch solche für die sie überqualifiziert sind annehmen. Faktisch reduziert dies einen Anspruch auf Fälle dauerhafter Krankheit.
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