Datei: konsortium wird geändert
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die vorrübergehend für die Abwicklung bestimmter Geschäfte gegründet wird. So z.B. von Bauunternehmen zur Durchführung eines bestimmten Bauprojekts (=ARGE [Arbeitsgemeinschaft]).
Je nach Vereinbarung kann das Konsortium sowohl Innengesellschaft als auch Aussengesellschaft sein.