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Das Jugendamt ist ein durch Bundesgesetz (SGB VIII) errichtete örtliche Jugendbehörde und Träger der örtlichen Jugendhilfe. Ein Jugendamt besteht in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zusätzlich gibt es ein Landesjugendamt.
Aufgaben des Jugendamtes sind u.a.: