logo mit Text lexexakt.de
Zwischenverfahren/Eröffnungsverfahren
(recht.straf.prozess)
    

Mit Zwischenverfahren wird das sich an die Erhebung der Anklage, anschliessende gerichtliche Verfahren bezeichnet, in welchem das Gericht über die Eröffnung Hauptverfahrens entscheidet.

Auf diesen Artikel verweisen: Anklageerhebung * Strafprozess * Anklagezulassung * Strafverfahren

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben