logo mit Text lexexakt.de
Vertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
(engl. contract )
    

Mit Vertrag wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sind (= mind. zweiseitiges Rechtsgeschäft).

Ein Vertrag kommt zustande durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme).

Beispiel: A erklärt gegenüber dem B "Ich biete Dir meinen Fiat Punto für 2.000,- Euro zum Kauf an. B erklärt "Ich nehme das Angebot an". Damit ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Bei Verträgen unterscheidet man zwischen:

Beim gegenseitigen Vertrag entstehen bei allen Parteien im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Rechte und Pflichten (Beispiel: Kaufvertrag).

Für den unvollkommen zweiseitigem Vertrag siehe hier.

Beim einseitig verpflichtenden Vertrag verpflichtet sich nur die eine Partei. Die andere Partei erhält nur ein Recht (Beispiel: Bürgschaft.

Auf diesen Artikel verweisen: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter * Klausel * Klausel * Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht * Gläubiger/Schuldner * Fernabsatzvertrag * Saldotheorie/Zweikondiktionenlehre * Sicherungsvertrag * contract * Kontrakt * Pachtvertrag * ausbedingen * Öffentlich-rechtlicher Vertrag/Verwaltungsvertrag * Pflicht zum Handeln * Vertrauenshaftung * Vertragspartei * Privatvertrag/privatrechtlicher Vertrag * Anspruchsaufbau/Anspruchsprüfung * Mischvertrag * Gegenleistung * antizipierte Annahme * Kautel (Kautelen) * Unvollkommen zweiseitiger Vertrag * Rechtsgeschäft * Einigung, Sachenrecht * admin-c-Vereinbarung * Schenkung

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben