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Stiftung des Privatrechts
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Stiftung wird ein als rechtsfähige juristische Person verselbständigtes Vermögen bezeichnet. Die Stiftung dient für eine bestimmte Dauer einem vom Stifter festgelegten Zweck, der mit Mitteln erfüllt wird, die aus dem Vermögen erwirtschaftet werden. Das Recht der Stiftung ist in den §§ 80ff BGB geregelt.

Siehe zur Abgrenzung auch unter Stiftung des öffentlichen Rechts und fiduziarische Stiftung.

Auf diesen Artikel verweisen: Destinatär * Stiftung des öffentlichen Rechts

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