logo mit Text lexexakt.de
Provision
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Provision wird die Entlohnung des Handelsvertreters für seine Tätigkeit bezeichnet. Je nach Ausgestaltung der Provisionsbedingungen spricht man von Abschlussprovision, Inkassoprovision und Delkredereprovision.

Auf diesen Artikel verweisen: Delkredere/Delkredereprovision * Abschlussprovision * Nettopolice * Fixum

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben