logo mit Text lexexakt.de
Phreaking
(it.angriff und it.recht.straf)
    

Mit Phreaking wird das Manipulieren von Telefondiensten, mit dem Ziel der kostenlosen Nutzung, bzw. der Nutzung auf Kosten von anderen bezeichnet.

Phreaking kann gemäß § 265a StGB als Erschleichen von Leistungen strafbar sein.

Auf diesen Artikel verweisen: Strafbarkeit des Hackens

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben