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Organ/Organwalter
(recht.allgemein)
    

Mit Organ wird ein, zu einer juristischen Person gehörendes und aus natürlichen Personen (sog. Organwaltern) bestehendes, Gremium bezeichnet, dessen Aufgabe es ist, der juristischen Person, Handlungsfähigkeit zu verleihen. Die Kompetenzen und Aufgaben des Organs sind jeweils in der Verfassung (z.B. Satzung) der juristischen Person festgelegt.

Beispiel 1: Bei der Aktiengesellschaft gibt es die Organe Vorstand und Aufsichtsrat.
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Beispiel 2 Die Bundesrepublik Deutschland ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie handelt durch die Bundesorgane (Bundestag, Bundeskanzler etc.).

Auf diesen Artikel verweisen: Aktiengesellschaft, Organe * Öffentliches Recht * Organtheorie/Vertretertheorie * Europäische Union (EU) * Parlamentarisches Kontroll Gremium (PKG) * Gewaltenverschränkung

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