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Nötigung
(recht.straf.bt.240)
    

Nötigung ist die rechtswidrige Bestimmung eines anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder der Drohung mit einem empfindlichen Übel. Nötigung ist gemäß § 240 StGB ein strafbares Vergehen.

Prüfungsaufbau

  1. Tatbestandsmäßigkeit
  2. Rechtswidrigkeit/Zweck-Mittel-Relation
  3. Schuld

Auf diesen Artikel verweisen: terroristische Vereinigung, Terrorismus, Terrorist

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