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Landtag
(recht.geschichte.13 und recht.geschichte.14 und recht.geschichte.15 und recht.geschichte.16 und recht.oeffentlich.staat)
    

Spätmittelalter

Im Spätmittealter wurde mit Landtag, entsprechend zum Reichstag, die regelmäßige Versammlung der Landstände bezeichnet. Auf diesen Landtagen nahmen die Landstände u.a. Einfluß auf Gesetzgebung, Politik und Landesfinanzen.

Seit 1945

Seit 1945 ist Landtag die Bezeichnung für die Volksvertretung in den Bundesländern.

Auf diesen Artikel verweisen: Landstände * Abgeordnete * Materielles Gesetz/Formelles Gesetz

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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Ausblenden | Schreiben | Bearbeiten
14.11.07 info: Ich arbeite daran...
14.11.07 Anonym: echt viel!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!