logo mit Text lexexakt.de
Kommunalwahlen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Der Begriff Kommunalwahlen bezeichnet die Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Kreistag.

Das Kommunalwahlrecht steht neben den deutschen Einwohnern der jeweiligen Kommune auch allen Unionsbürgern der jeweiligen Kommune zu (Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGV/Amsterdam).

Auf diesen Artikel verweisen: Bürger/Bürgerrecht * Wahlrecht * Unionsbürgerschaft

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Einblenden | Schreiben | Bearbeiten