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Kommunalrecht (Hessen)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Das Kommunalrecht befaßt sich mit der Organisation der Kreise, Städte und Gemeinden (= Kommunen).

Das Grundgesetz garantiert den Kommunen in Art. 28 Abs. 2 die Selbstverwaltung.

Rechtsquellen sind in Hessen die

  • Hessische Gemeindeordnung (HGO)
  • Hessische Kreisordnung (HKO)

Auf diesen Artikel verweisen: Bürger/Bürgerrecht * Zweckverband/Freiverband * öffentliche Einrichtung * Kommunen

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