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judex non calculat
(recht.allgemein.latein und recht.allgemein.grundsatz und recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Judex non calculat (lat., der Richter rechnet nicht) werden verschiedene Grundsätze bezeichnet. Zum einen der Grundsatz, dass sich Gerechtigkeit nicht durch rechnen ermitteln lässt und zum anderen der Grundsatz, dass Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen und jederzeit geändert werden können (§ 319 Abs. 1 ZPO neuesFenster).

Judex non calculat wird auch scherzhaft gebraucht, wenn Juristen sich verrechnen.

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07.12.08 info: Einverstanden! Danke für den Hinweis!
07.12.08 Goetzmann: In der Erläuterung des Grundsatzes sollte in dem Hinweis, dass nach § 319 ZPO \"Rechnungen\" nicht in Rechtskraft erwachsen, besser der Begriff \"Berechnungen\" verwendet werden. Über die Höhe einer streitigen Rechnung entscheiden die Gerichte endgültig und mit Rechtskraft. Nur dabei aufgetretene Berechnungsfehler können nachträglich korrigiert werden.