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Giralgeldschöpfung
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

passive Giralgeldschöpfung

Von passiver Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken spricht man, wenn ein Kunde bei einer Bank Bargeld auf sein Girokonto einzahlt (= Sichteinlage). Damit ist in Höhe der Einzahlung Giralgeld entstanden, dem ein entsprechende Bargeldsumme bei der Bank gegenübersteht.

aktive Giralgeldschöpfung

Von aktiver Giralgeldschöpfung spricht man, wenn die Bank diese Sichteinlage (z.B. 100 Euro) des Kunden nutzt um einem anderen Kunden einen Kredit zu geben. Dieser Kredit wird ihm dann auf seinem Girokonto gutgeschrieben und steht ihm zur Verfügung. Damit haben sich die Sichteinlagen der Bank verdoppelt. Wird dieser Kredit nun zur Begleichung einer Rechnung auf das Girokonto eines Dritten überwiesen verschiebt sich das Sichtguthaben des zweiten Kunden auf das Konto des Dritten.

Damit stehen der Bank 200,- Euro Giralgeld für eine neue Kreditvergabe und damit möglicherweise eine neue Verdoppelung zur Verfügung. Diesen theoretisch endlosen Kreislauf nennt man multiple Giralgeldschöpfung. Diese wird allerdings durch die Geldpolitik der Zentralbank, z.B. die Mindestreservenpolitik, gebremst.

Auf diesen Artikel verweisen: Mindestreserven/Mindestreservenpolitik

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