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Fahrlässigkeit, Strafrecht
(recht.straf.at)
    

Im Strafrecht wird mit Fahrlässigkeit die unterste Stufe des Verschuldens bezeichnet. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt pflichtwidrig verletzt. Fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn es vom Gesetz ausdrücklich angeordnet wurde. Für weiteres siehe unter Fahrlässigkeitsdelikte.

Vgl. auch mit Fahrlässigkeit, Zivilrecht.

Auf diesen Artikel verweisen: Tatbestandsirrtum * omissio in libera causa * Körperverletzung * mens rea * dolus eventualis/Eventualvorsatz/bedingter Vorsatz

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