logo mit Text lexexakt.de
Einstweilige Verfügung
(recht.zivil.formell.prozess und recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
(engl. restraining order )
    

Als einstweilige Verfügung wird eine vorläufige Anordnung eines Gerichts bezeichnet, die der Sicherung eines im Hauptsacheverfahren durchzusetzenden Anspruchs dient, der keine Geldforderung zum Gegenstand hat.

Siehe unter:

  1. einstweilige Verfügung im Zivilrecht
  2. einstweilige Verfügung im Verwaltungsrecht

Auf diesen Artikel verweisen: eBay, Sniper (Bietagenten) * eBay, Sniper (Bietagenten) * restraining order * einstweilige Anordnung * Klagearten in der ZPO * Veräußerungsverbot * einstweiliger Rechtsschutz/Eilrechtsschutz * Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben