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Datenveränderung
(recht.straf.bt und it.recht.straf)
    

Im deutschen Strafrecht spricht man von Datenveränderung, wenn jemand rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Gemäß § 303a StGB ist Datenveränderung ein Vergehen, dessen Versuch strafbar ist.

Auf diesen Artikel verweisen: Computersabotage * Sasser * IT-Delikte * Strafbarkeit des Hackens

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