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Daseinsvorsorge
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Daseinsvorsorge wird die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen bezeichnet (Forsthoff, Der Staat als Industriegesellschaft, S. 75ff).

Auf diesen Artikel verweisen: OLG Brandenburg 7 U 169/04 * Kontrahierungszwang/Abschlusszwang, mittelbarer/unmittelbarer

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